Mitglied werden

Werde jetzt Mitglied beim SCA!

§ 5 Mitgliedschaft
1) Erwerb der Mitgliedschaft a) Ordentliches Mitglied des Vereins kann jede männliche oder weibliche Person werden, welche das 18. Lebensjahr vollendet hat.

b) Die Aufnahme eines Mitglieds erfolgt durch Beschluss des Vereinsvorstandes. Voraussetzung hierfür ist ein schriftlicher Aufnahmeantrag. Die Ablehnung eines Aufnahmegesuchs ist schriftlich mitzuteilen. Sie braucht nicht begründet zu werden.

c) Ehrenmitglieder werden auf Vorschlag des Vorstandes durch die Hauptversammlung ernannt.

2) Personen im Alter von 14 bis 18 Jahren gelten als Jugendliche. Personen unter 14 Jahren sind Kinder. Sie werden in Jugend- und Kinderabteilungen zusammengefasst. Ihre Aufnahme erfolgt ebenfalls durch Beschluss des Vereinsvorstandes aufgrund eines von einem Erziehungsberechtigten gestellten schriftlichen Aufnahmeantrages. Im Übrigen gelten die in Ziffer 1) b) genannten Bestimmungen sinngemäß.

3) Mit der Aufnahme verpflichtet sich das Mitglied zur Förderung des Vereinszweckes; es unterwirft sich den Satzungen und Ordnungen des Vereins und des Württembergischen Landessportbundes e.V. sowie derjenigen Verbände, deren Sportarten im Verein betrieben werden und die Mitglied des Württembergischen Landessportbundes e.V. sind.